Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz, das von der früheren Ampelregierung verabschiedet wurde, soll in seiner bisherigen Form abgeschafft werden. Insbesondere die Vorgabe, dass in Neubauten innerhalb ausgewiesener Neubaugebiete nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, soll entfallen. Nach der bisherigen Rechtslage sollte diese Regelung für Neubauten sofort gelten. Für Gebäude im Bestand sowie für Neubauten in Baulücken sollte sie erst später greifen – in größeren Städten ab Sommer 2026 und in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Voraussetzung dafür war zudem, dass die jeweilige Kommune zuvor eine Wärmeplanung erstellt. Auch diese Verknüpfung zwischen Heizungsregeln und kommunaler Wärmeplanung soll künftig wegfallen.
Stattdessen soll ein technologieoffener Ansatz gelten. Das bedeutet, dass künftig grundsätzlich alle Arten von Heizungen wieder eingebaut werden dürfen – unabhängig davon, ob sie mit Heizöl, Gas oder erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer sich für eine Heizöl- oder Gasheizung entscheidet, muss langfristig einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen.
Der Einstieg in diese Regelung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt soll der Anteil klimaneutraler Brennstoffe zunächst mindestens zehn Prozent betragen. Anschließend ist geplant, diesen Anteil schrittweise zu erhöhen und bis zum Jahr 2040 auszubauen. Die konkreten Zwischenstufen und genauen Zeitpunkte sind bislang jedoch noch nicht endgültig festgelegt.
Parallel dazu sollen auch die Anbieter von Heizöl und Gas verpflichtet werden, ihren Produkten einen bestimmten Anteil klimafreundlicher Energieträger beizumischen. Diese Verpflichtung soll ab 2028 mit einem Anteil von zunächst einem Prozent beginnen und anschließend weiter steigen. Wie stark und in welchen Zeitabständen diese Quote erhöht wird, ist derzeit noch Gegenstand der politischen Abstimmung.
Für Eigentümer bedeutet das künftig vor allem mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Wer eine neue Ölheizung installieren möchte, kann diese Entscheidung grundsätzlich wieder eigenständig treffen und muss keine festen technologischen Vorgaben des Gesetzgebers mehr erfüllen.
