Neue Regeln für Heizungen: Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wurden die gesetzlichen Vorgaben für den Heizungstausch grundlegend überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet die Reform vor allem mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl einer neuen Heizungsanlage.
Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe entfällt
Die bisherige pauschale Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen mussten, wurde gestrichen.
Beim Austausch einer Heizungsanlage kann nun wieder stärker berücksichtigt werden, ob eine moderne Ölheizung zur vorhandenen Gebäudetechnik, zur bestehenden Wärmeverteilung und zu den finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers passt. Insbesondere im Gebäudebestand bleibt der Einbau einer neuen Ölheizung weiterhin grundsätzlich möglich.
Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden
Eine vorhandene und funktionsfähige Ölheizung muss aufgrund der Gesetzesänderung nicht ausgetauscht werden. Auch Reparaturen an bestehenden Anlagen bleiben grundsätzlich möglich.
Biotreppe für neu eingebaute Heizungen
Für Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten der Reform neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gelten künftig steigende Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe. Die sogenannte Biotreppe schreibt folgende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe vor:
– ab 2029 mindestens 10 Prozent
– ab 2030 mindestens 15 Prozent
– ab 2035 mindestens 30 Prozent
– ab 2040 mindestens 60 Prozent
Die Vorgaben können beispielsweise durch den Einsatz von Bioheizöl, Biomethan, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Wasserstoffprodukten erfüllt werden. Ab dem Jahr 2045 müssen die zum Heizen eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Ölheizung und Tankanlage gemeinsam betrachten
Beim Austausch oder bei der Modernisierung einer Ölheizung sollte auch die vorhandene Tankanlage berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem ihr technischer Zustand, die passende Tankgröße und die Eignung für die künftig verwendeten Brennstoffe.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnet Eigentümern weiterhin die Möglichkeit, sich bewusst für eine moderne Ölheizung zu entscheiden. Eine fachgerechte Planung von Heizung und Tankanlage schafft dabei die Grundlage für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb.
Stand: 5. August 2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Beratung.
