Was Hauseigentümer mit Ölheizung jetzt wissen sollten
Das allgemeine Betriebsverbot für Heizkessel wird in § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im Absatz 4 findet sich das Ölheizungsverbot. Dieses legt fest, dass wenn in einemBestandsgebäude ein Öl-Heizkessel ausgetauscht werden muss, ab 2026 nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden kann, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Eine Ausnahme gilt im Bestand dann, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige EE-Nutzung technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP sieht vor, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung in Neubau und Bestand auf der Basis von 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Koalitionsausschuss hat angesichts des Krieges in der Ukraine im März 2022 beschlossen, diese Umsetzung auf 2024 vorzuziehen.
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2024 hinaus.
Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2023 kann ein alter Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf um bis zu 30 Prozent reduzieren kann. Ab 2024 dürfen voraussichtlich neue Ölheizungen nur in Kombination mit anteilig 65% erneuerbaren Energien eingebaut werden. Zur Ausgestaltung der 65 %-Vorgabe haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Sommer 2022 ein Konzept vorgestellt. Auf der Grundlage der über 100 eingegangenen Stellungnahmen wird aktuell eine Novellierung des GEG vorbereitet, die bis zum Sommer diesen Jahres verabschiedet werden soll.
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Diese Einbindung kann aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vorgenommen werden. Dazu beraten SHK-Fachbetriebe. Ab 2024 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut werden soll.
Ölheizungen sind nach wie vor zukunftsfähig, denn sie haben eine klimaneutrale Perspektive. Eine aktuelle Studie des ITG Dresden zeigt, wie die Klimaziele im ölbeheizten Gebäudebestand erreicht werden können. Neben Effizienzsteigerung und Hybridisierung tragen dazu – als eine weitere Option – erneuerbare flüssige Energieträger bei. Eine Sache wird zum Beispiel in der Diskussion sehr gern unterschlagen: Die Treibhausgasminderung bei ölbeheizten Gebäuden beträgt seit 1990 beachtliche 45 Prozent. Der gesamte Gebäudesektor hat im gleichen Zeitraum lediglich eine Emissionsminderung von 38 Prozent erzielt.